ETAP GARANTIEBEDINGUNGEN

Allgemeines

Diese Garantierichtlinien beschreiben die Bedingungen der von ETAP Lighting International NV (im Folgenden ETAP) gewährten Garantie, die vorbehaltlich der unten aufgeführten Bedingungen zusätzlich zu der in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegten Konformitätsgarantie gilt.

Die Garantierichtlinien von ETAP gelten für alle ETAP-Produkte und Systeme, die nach 24-09-2020 geliefert wurden. Die Garantiezeit beginnt mit dem Tag der Lieferung.

Produktfamilien und Garantiezeiten

  • Leuchten für allgemeine Beleuchtung; 5 Jahre
  • Leuchten für Sicherheitsbeleuchtung; 5 Jahre
  • In allgemeine Beleuchtung integrierte Sicherheitsbeleuchtungsmodule; 5 Jahre
  • Batterien von autonomen Sicherheitsleuchten; 5 Jahre
  • Batterien von in allgemeine Beleuchtung integrierten Sicherheitsbeleuchtungsmodulen; 2 Jahre
  • Lichtregelsysteme; 1 Jahr
  • Systeme zur Verwaltung von Sicherheitsbeleuchtung (ESM); 1 Jahr
  • Zentrale Batteriesystem (EBS), einschließlich Batterien; 1 Jahr

Verlängerte Garantiezeiten im Rahmen von Wartungsverträgen

Lichtregelsysteme, Systeme zur Verwaltung von Sicherheitsbeleuchtung und zentrale Batteriesysteme (ausgenommen Batterien) profitieren von einer verlängerten Garantie, wenn für diese Systeme bei der Inbetriebnahme ein Wartungsvertrag abgeschlossen wird. Die Garantieverlängerung bedeutet, dass die Standardwerksgarantiezeit für Systeme auf 5 Jahre verlängert wird. Besondere Bedingungen sind in den entsprechenden Wartungsverträgen enthalten.

Garantiebedingungen

Die ETAP-Garantie gilt ausschließlich, wenn nachweislich die folgenden Bedingungen vorliegen:

  • Die Produkte wurden ordnungsgemäß installiert und fachgerecht in Betrieb genommen,
  • Die Produkte wurden nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung von ETAP von Dritten modifiziert oder repariert,
  • Die Produkte werden gemäß den Vorschriften verwendet und betrieben,
  • Die Produkte werden gemäß den gesetzlichen Normen, den Regeln der Technik oder, in Ermangelung dessen, mit der den Produkten beiliegenden technischen Dokumentation gewartet und verwaltet,
  • der Mangel ist keine Folge von anormaler Verschmutzung, normalem Verschleiß oder höherer Gewalt.

Die ETAP-Garantie bezieht sich nur auf Mängel, die durch nachweisbare Material-, Konstruktions- oder Produktionsfehler verursacht wurden und die den durchschnittlichen nominalen Ausfallprozentsatz überschreiten. Bei elektronischen Bauteilen und Komponenten beträgt der durchschnittliche nominale Ausfallprozentsatz 0,2% pro 1.000 Betriebsstunden. Die Farbverschiebung von LED-Modulen ist von der Garantie ausgeschlossen.

Die Produkt- und Nutzungsspezifikationen (Informationsblätter, Produktbroschüren u. dgl.) enthalten alle relevanten technischen Daten. Sofern in den oben genannten Informationsquellen nicht ausdrücklich anders angegeben, unterliegen der Lichtstrom und die Leistung für neue LED-Module einer Toleranz von +/- 10%. Bei der Nachlieferung von Leuchten kann es aufgrund des technischen Fortschritts und/oder aufgrund von nutzungsabhängigen Veränderungen des Lichtstroms und der Lichtfarbe von Produkten zu Abweichungen der lichttechnischen Eigenschaften gegenüber den Originalprodukten kommen. Sollten solche Abweichungen auftreten, werden diese nicht als Mangel oder Nichtkonformität betrachtet.

Mitteilung von Mängeln

Im Zusammenhang mit unseren Garantierichtlinien bedeutet ein ‚Mangel‘ oder ‚mangelhaftes Produkt‘, dass ein Produkt einen Material- oder Konstruktionsfehler aufweist, der dazu führt, dass das Produkt insgesamt die von ETAP bereitgestellten technischen Spezifikationen nicht mehr erfüllt.

Alle Mängel, für die eine Garantie angefragt wird, müssen ETAP innerhalb von 30 Tagen nach ihrer Entdeckung gemeldet werden, wobei mindestens folgende Angaben gemacht werden müssen:

  • Identifizierung und Anzahl der mangelhaften Produkte,
  • Produktionsdatum und Installationsdatum,
  • detaillierte Beschreibung des Problems, vorzugsweise mit Foto- oder Filmmaterial,
  • die Anwendung, die Anzahl der Betriebsstunden und die Schaltzyklen.

Wenn ETAP während der Garantiezeit ein Mangel mitgeteilt wird, erhält ein Vertreter von ETAP, falls erforderlich, während der Bürozeiten Zugang zu dem defekten Produkt oder System, um den Mangel gegebenenfalls zu überprüfen.

Defekte Materialien müssen an ETAP zurückgegeben werden und gehen nach dem Austausch in das Eigentum von ETAP über.

ETAP kann dem Kunden in angemessenem Umfang die Kosten in Rechnung stellen, die ETAP im Zusammenhang mit einem angeblichen Mangel oder einem zurückgesandten Produkt, das keinen Mangel aufzuweisen scheint, entstanden sind, einschließlich in angemessenem Umfang Kosten für Transport, Fehleranalyse und Bearbeitung.

Gewährung der Garantie

Wenn ETAP entscheidet, dass der mitgeteilte Mangel den hier festgelegten Garantiebedingungen entspricht, kann ETAP nach eigenem Ermessen:

  • Das mangelhafte Produkt oder Teil reparieren,
  • das mangelhafte Produkt oder Teil durch ein Produkt desselben Typs ersetzen,
  • das mangelhafte Produkt oder Teil durch ein Produkt oder Teil ersetzen, das in punkto Design und Funktionalität mit dem mangelhaften Produkt oder Teil vergleichbar ist, falls dieses nicht mehr hergestellt werden oder nicht mehr erhältlich sein sollte,
  • den Kaufpreis für das fehlerhafte Produkt oder Teil zurückerstatten, falls das Produkt oder Teil nicht mehr hergestellt werden oder verfügbar sein sollte und ETAP nicht in der Lage sein sollte, ein vergleichbares Produkt oder Teil zu liefern.

Bei allen ausgetauschten Produkten oder Teilen kann es sich um neue oder wiederverwendete Produkte oder Teile handeln oder diese können solche enthalten, die in punkto Funktionalität und Zuverlässigkeit neuen Produkten oder Teilen gleichwertig sind.

Ausgetauschte Produkte oder Teile müssen für den verbleibenden Zeitraum der geltenden Garantiefrist für das Produkt, das ausgetauscht wird oder in das sie eingebaut werden sollen, frei von Material- oder Verarbeitungsfehlern sein.

Ausschlüsse

Soweit dem nicht geltende lokale Bestimmungen entgegenstehen, ist Folgendes von der Garantie ausgeschlossen

  • Zusätzliche Kosten, die im Zusammenhang mit der Mängelbeseitigung anfallen, insbesondere Kosten für Installation, Demontage, Transport, Abfallentsorgung, Kilometergeld, Anreiseentschädigung und Zugang zu den mangelhaften Produkten (Regale, Aufzüge usw.).
  • Alle eventuell erforderlichen Dienstleistungen wie Neuinbetriebnahme, Software-Updates usw., wenn diese nicht durch einen Wartungsvertrag mit ETAP abgedeckt sind.
  • Jegliche Schäden an anderen Materialien als den von ETAP gelieferten Produkten oder jegliche Verluste im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit des Kunden oder der Personen, für die er haftet.
  • Von der Garantie ausgeschlossen sind in jedem Fall die Mängel, die vollständig oder auf Folgendes zurückzuführen sind:
    • äußere Einflüsse,
    • Transportschäden,
    • überdurchschnittliche Häufigkeit von Netzausfällen,
    • Installation einer nicht zum Produkt gehörenden Batterie.

Die Garantie erlischt, wenn das Produktionsdatum oder die Seriennummer auf dem Produkt entfernt, verändert oder unleserlich gemacht wurden.

Diese Garantierichtlinien wurden in mehreren Sprachen erstellt. Sollte es zu unterschiedlichen Auslegungen kommen, die auf die Übersetzung zurückzuführen sind, hat der niederländische Text Vorrang.