1. Allgemeines

Diese Garantierichtlinien beschreiben die Modalitäten der von ETAP Lighting International NV (im Folgenden ETAP) gewährten Mängelgarantie, die, sofern die nachstehend beschriebenen Bedingungen erfüllt sind, zusätzlich zu der in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegten Konformitätsgarantie gilt.

Im Zusammenhang mit unseren Garantierichtlinien bedeutet ein „Mangel“ oder „mangelhaftes Produkt“, dass ein Produkt einen Material- oder Konstruktionsfehler aufweist, der dazu führt, dass das Produkt insgesamt die von ETAP bereitgestellten technischen Spezifikationen nicht mehr erfüllt.

Die Garantierichtlinien von ETAP gelten für alle ETAP-Produkte und -Systeme, die nach dem 01. Juli 2021 geliefert wurden. Die Garantiezeit beginnt mit dem Tag der Lieferung.

2. Produktfamilien und Garantiezeiten

Leuchten für allgemeine Beleuchtung 5 Jahre
Leuchten für Sicherheitsbeleuchtung 5 Jahre
In allgemeine Beleuchtung integrierte Sicherheitsbeleuchtungsmodule 5 Jahre
Batterien von autonomen Sicherheitsleuchten 5 Jahre
Batterien von in allgemeine Beleuchtung integrierten Sicherheitsbeleuchtungsmodulen 2 Jahre
Lichtregelsysteme 1 Jahr
Systeme zur Verwaltung von Sicherheitsbeleuchtung (ESM) 1 Jahr
Zentrale Batteriesystem (EBS), einschließlich Batterien 1 Jahr

3. Verlängerte Garantiezeiten im Rahmen von Wartungsverträgen für neue Systeme

Lichtregelsysteme (Excellum), Systeme zur Verwaltung von Sicherheitsbeleuchtung (ESM) und zentrale Batteriesysteme (EBS, ausgenommen Batterien) profitieren von einer verlängerten Garantiezeit, wenn für diese Systeme bei der Inbetriebnahme ein Wartungsvertrag abgeschlossen wird. Die Garantieverlängerung bedeutet, dass die Standardgarantiezeit für Systeme auf maximal 5 Jahre verlängert werden kann. Besondere Bedingungen sind in den entsprechenden Wartungsverträgen enthalten.

 

4. Garantiebedingungen

Die ETAP-Garantie gilt ausschließlich, wenn nachweislich die folgenden Bedingungen vorliegen:

  • die Produkte wurden ordnungsgemäß installiert und fachgerecht in Betrieb genommen;
  • die Produkte wurden nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung von ETAP von Dritten modifiziert oder repariert;
  • die Produkte werden gemäß den gesetzlichen Normen, den Regeln der guten fachlichen Praxis und in Übereinstimmung mit der beiliegenden technischen Dokumentation und den Installationsrichtlinien der Produkte verwendet, betrieben, gewartet und verwaltet;
  • der Mangel ist keine Folge von anormaler Verschmutzung, normalem Verschleiß oder höherer Gewalt.
Verlängerte Garantiezeiten im Rahmen von Wartungsverträgen

Die ETAP-Garantie bezieht sich nur auf Mängel, die durch nachweisbare Material-, Konstruktions- oder Produktionsfehler verursacht wurden und die den durchschnittlichen nominalen Ausfallprozentsatz überschreiten. Bei elektronischen Bauteilen und Komponenten beträgt der durchschnittliche nominale Ausfallprozentsatz 0,2% pro 1.000 Betriebsstunden.

Farbverschiebungen einzelner LEDs oder LED-Module sowie Abweichungen in der Lichtleistung zwischen einzelnen LEDs oder LED-Modulen sind von dieser Garantie ausgeschlossen.

Die Produkt- und Nutzungsspezifikationen (Informationsblätter, Produktbroschüren u. dgl.) enthalten alle relevanten technischen Daten. Sofern in den oben genannten Informationsquellen nicht ausdrücklich anders angegeben, unterliegen der Lichtstrom und die Leistung für neue LED-Module einer Toleranz von +/- 10%.

Bei der Nachlieferung von Leuchten kann es aufgrund des technischen Fortschritts und/oder aufgrund von nutzungsabhängigen Veränderungen des Lichtstroms und der Lichtfarbe von Produkten zu Abweichungen der lichttechnischen Eigenschaften gegenüber den Originalprodukten kommen. Sollten solche Abweichungen auftreten, werden diese nicht als Mangel oder Nichtkonformität betrachtet.

5. Inanspruchnahme der Garantie

Alle Mängel, für die eine Garantie angefragt wird, müssen ETAP innerhalb von 30 Tagen nach ihrer Entdeckung gemeldet werden, wobei mindestens folgende Angaben gemacht werden müssen:

  • Kennzeichnung und Anzahl der mangelhaften Produkte;
  • Produktionsdatum und Installationsdatum,
  • detaillierte Beschreibung des Problems, vorzugsweise mit Foto- oder Filmmaterial,
  • die Anwendung, die Anzahl der Betriebsstunden und die Schaltzyklen.

Wird ETAP während der Garantiezeit ein Mangel gemeldet, kann ETAP die Zusendung des entsprechenden Materials oder eine Überprüfung verlangen. Wenn ETAP den vermeintlichen Mangel überprüfen möchte, wird einem ETAP-Vertreter während der Geschäftszeiten Zugang zu dem mangelhaften Produkt oder dem Bereich, in dem sich das Produkt befindet, gewährt.

Mangelhafte Materialien müssen an ETAP zurückgegeben werden und gehen nach dem Austausch in das Eigentum von ETAP über. Die Kosten für Verpackung und Versand (an Etap und zurück zum Kunden) gehen zu Lasten des Kunden.

ETAP kann dem Kunden in angemessenem Umfang die Kosten in Rechnung stellen, die ETAP im Zusammenhang mit einem angeblichen Mangel oder einem zurückgesandten Produkt, das keinen Mangel aufzuweisen scheint, entstanden sind, einschließlich in angemessenem Umfang Kosten für Transport, Fehleranalyse und Bearbeitung.

6. Gewährung der Garantie

Wenn ETAP entscheidet, dass der mitgeteilte Mangel den hier festgelegten Garantiebedingungen entspricht, kann ETAP nach eigenem Ermessen:

  • das mangelhafte Produkt oder Teil reparieren,
  • das mangelhafte Produkt oder Teil durch ein Produkt desselben Typs ersetzen,
  • das mangelhafte Produkt oder Teil durch ein Produkt oder Teil ersetzen, das in punkto Design und Funktionalität mit dem mangelhaften Produkt oder Teil vergleichbar ist, falls dieses nicht mehr hergestellt werden oder nicht mehr erhältlich sein sollte,
  • den Kaufpreis für das fehlerhafte Produkt oder Teil zurückerstatten, falls das Produkt oder Teil nicht mehr hergestellt werden oder verfügbar sein sollte und ETAP nicht in der Lage sein sollte, ein vergleichbares Produkt oder Teil zu liefern.

Bei allen ausgetauschten Produkten oder Teilen kann es sich um neue oder wiederverwendete Produkte oder Teile handeln oder diese können solche enthalten, die in punkto Funktionalität und Zuverlässigkeit neuen Produkten oder Teilen gleichwertig sind.

Durch die Reparatur oder den Austausch beginnt keine neue Garantiefrist. Die Garantie für die reparierten oder ausgetauschten Produkte oder Teile erlischt mit Ablauf der ursprünglichen Garantiezeit.

7. Ausschlüsse

Die Garantie erlischt, wenn das Produktionsdatum oder die Seriennummer auf dem Produkt entfernt, verändert oder unleserlich gemacht wurden.

Folgendes ist von der Garantie ausgeschlossen:

  • Zusätzliche Kosten, die im Zusammenhang mit der Mängelbeseitigung anfallen, insbesondere Kosten für Installation, Demontage, Transport, Abfallentsorgung, Kilometergeld, Anreiseentschädigung und Zugang zu den mangelhaften Produkten (Regale, Aufzüge usw.).
  • Jegliche Schäden an anderen Materialien als den von ETAP gelieferten Produkten oder jegliche Verluste im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit des Kunden oder der Personen, für die er haftet.
  • Von der Garantie ausgeschlossen sind in jedem Fall die Mängel, die vollständig oder auf Folgendes zurückzuführen sind:
    • äußere Einflüsse,
    • Transportschäden,
    • überdurchschnittliche Häufigkeit von Netzausfällen, Netzspannungsschwankungen und Spannungsspitzen,
    • Installation einer/eines nicht zum Produkt gehörenden Batterie, Bauteils oder Ersatzteils,
    • wiederholte Anzahl der Ein- und Ausschaltvorgänge des Produkts
Ausschlüsse

8. Optionale Garantieverlängerung

ETAP bietet die Möglichkeit, beim Kauf eines Produkts eine zusätzliche Garantieverlängerung zu erwerben, die nach Ablauf der in diesem Dokument beschriebenen Garantiezeit in Kraft tritt.

Diese Garantierichtlinien wurden in mehreren Sprachen abgefasst. Sollte es zu unterschiedlichen Auslegungen kommen, die auf die Übersetzung zurückzuführen sind, hat der niederländische Text Vorrang.

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Version 1.3 vom 9.05.2023