Welche gesetzlichen Bestimmungen bezüglich Sicherheitsbeleuchtung gibt es in Deutschland?
Ist Sicherheitsbeleuchtung nach deutschem Recht vorgeschrieben? Und wenn ja, wo? Welche Anforderungen muss eine normkonforme Sicherheitsbeleuchtung erfüllen? Mit diesen und weiteren Fragen befassen wir uns in diesem Blog. ETAP Lighting gibt hier und in weiteren Folgen einen Überblick über Gesetze, Verordnungen, Richtlinien und Normen zur Sicherheitsbeleuchtung in Deutschland.
Lesezeit: 3'00"
Rechtlicher Rahmen: Welche Gesetze schreiben eine Sicherheitsbeleuchtung in Deutschland vor?
Die Forderungen/Bezüge nach Sicherheitsbeleuchtung finden sich in Deutschland im Bauordnungsrecht (Länderzuständigkeit) und im Arbeitsschutzrecht (Bundeszuständigkeit) wieder.
Bauordnungsrecht
Wer in Deutschland bauen möchte, benötigt dafür in der Regel eine Baugenehmigung. An diese Genehmigung sind behördliche Vorgaben verknüpft. Z.B. wird für Tiefgaragen eine Sicherheitsbeleuchtung mit Fluchtwegkennzeichnung gefordert, wenn Personen bei Netzausfall sich dort nicht ausreichend orientieren und somit die Garage nicht sicher verlassen können. Oftmals ist mit dem Bauantrag auch ein notwendiges Brandschutzkonzept verbunden, erstellt durch einen Sachverständigen. Der Sachverständige prüft das gewünschte Bauvorhaben u.a. auch auf Gefährdung und Fluchtmöglichkeit für anwesende Personen bei Brand, Netzausfall usw. Kommt er zu dem Schluss, dass eine Sicherheitsbeleuchtung notwendig ist, muss diese Forderung, beschrieben im Brandschutzkonzept, vom Bauherrn erfüllt werden. Der Bauherr wird keine Abnahme für den Bau bekommen, wenn das Brandschutzkonzept Bestandteil des Baugenehmigungsverfahren ist und gegen darin festgelegte Forderungen verstoßen wird. Unstimmigkeiten/Unklarheiten sind am besten immer mit der baugenehmigen Behörde im Vorfeld zu klären. Da das Baurecht Ländersache ist, können sich die Vorgaben je nach Bundesland unterscheiden, jedes Bundesland kann sein eigenes Baurecht haben.
Arbeitsschutzrecht
Jeder Arbeitgeber muss in Deutschland das bundesweit gültige Arbeitsschutzgesetz beachten. Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass von seiner Arbeitsstätte keine Gefährdungen für seine Beschäftigten ausgeht. Allgemeines dazu bestimmt die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Darin wird gefordert:
“Flucht- und Rettungswege sind mit einer Sicherheitsbeleuchtung auszustatten, wenn das gefahrlose Verlassen der Arbeitsstätte bei Ausfall der Allgemeinbeleuchtung nicht gewährleistet ist.” (ArbStättV, Stand 12/20)
Details werden in den auf bestimmte Themen bezogenen Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) erläutert. Bei Einhaltung der jeweiligen Technischen Regeln kann der Arbeitgeber davon ausgehen, dass die entsprechenden Anforderungen der Verordnung erfüllt sind. Wählt der Arbeitgeber eine andere Lösung, muss er damit mindestens die gleiche Sicherheit und den gleichen Gesundheitsschutz für die Beschäftigten erreichen.
Für Sicherheitsbeleuchtung/-kennzeichnung relevante ASR:
ASR A1.3 Technische Regeln für Arbeitsstätten - Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung
ASR A2.3 Technische Regeln für Arbeitsstätten - Fluchtwege und Notausgänge
ASR A3.4 Technische Regeln für Arbeitsstätten - Beleuchtung und Sichtverbindung
Alle ASR sind kostenfrei online zu beziehen unter: BAuA - Regelwerk - Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR) - Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
Eine Sicherheitsbeleuchtung kann demnach nach Bauordnungsrecht für Bauten gefordert sein oder sich nach Arbeitsschutzrecht für Arbeitsstätten ergeben, wenn einem Ausfall der allgemeinen Beleuchtung eine Gefährdung für die Beschäftigten der Arbeitsstätte folgt.
Wie gliedern sich Normen zur Sicherheitsbeleuchtung in diesen rechtlichen Kontext ein?
Normen sind keine Gesetze, sondern sollen den (aktuellen) Stand der Technik wiedergeben, um Vergleichbarkeit und Sicherheit von Produkten, Anwendungen und Verfahren zu gewährleisten. Normen stehen nicht über den staatlichen Vorgaben im betrieblichen Arbeitsschutz, sie können jedoch zur Konkretisierung dieser Anforderungen dienen.
Normativer Rahmen: Welche Normen für die Sicherheitsbeleuchtung gibt es in Deutschland?
DIN EN 1838: Angewandte Lichttechnik – Notbeleuchtung (November 2024)
Um sich ohne Allgemeinbeleuchtung sicher orientieren und das Gebäude schnell verlassen zu können, muss der zu verwendende Rettungsweg ausreichend beleuchtet und bis zu einem sicheren Bereich gekennzeichnet sein.
Die Norm DIN EN 1838 beschreibt u.a., wo eine Sicherheitsbeleuchtung installiert werden sollte und welche Lichtverhältnisse bei Ausfall der allgemeinen Beleuchtung gefordert sind.
DIN EN 50172: Sicherheitsbeleuchtungsanlagen (Januar 2024)
Die Norm DIN EN 50172 fordert u.a., die regelmäßige Kontrolle und Prüfung der Sicherheitsbeleuchtungsanlage. Dies ist mit einem Prüfbuch nachzuweisen.
DIN EN IEC 60598-2-22: Besondere Anforderungen - Leuchten für Notbeleuchtung (Juli 2023)
Bei der Herstellung von Leuchten sind verschiedene Richtlinien und Produktnormen zu beachten. Die Produktnorm DIN EN IEC 60598-2-22 enthält zusätzliche technische Anforderungen für Sicherheitsleuchten.
- Für den Einsatz von Sicherheitsbeleuchtung ist es nicht wichtig, diese Norm zu kennen. Es ist wichtig, dass Produkte der Sicherheitsbeleuchtung normkonform produziert werden.
Mit der CE-Erklärung für ETAP-Sicherheitsleuchten versichert ETAP, dass das Produkt u.a. der Norm DIN EN IEC 60598-2-22 entspricht.
Gelten weitere Gesetze und Normen?
Absolut! Das ist der Beginn einer Blog-Serie. Oben listen wir die wichtigsten Zusammenhänge für den Anwender von Sicherheitsbeleuchtung auf. Im weiteren Verlauf der Serie gehen wir in die Tiefe und beleuchten das Eine und Andere noch genauer.
Gesetze und Normen entwickeln sich ständig weiter. ETAP beobachtet diese Entwicklungen genau. Wir stellen sicher, dass unsere Produkte immer alle geltenden Richtlinien und Normen erfüllen. Und das tun wir mit Selbstverständlichkeit!
Gibt es weitere Informationsquellen zum Thema Sicherheitsbeleuchtung?
Eine empfehlenswerte Dokumentation rund um die Sicherheitsbeleuchtung ist das Heft 10 “Notbeleuchtung, Sicherheitsbeleuchtung” von licht.de, kostenfrei online zu beziehen unter Heftreihe: licht.wissen | licht.de.
Was bringt die Zukunft?
- Eine Fortführung mit weiteren Erläuterungen rund um das spannende Feld der Sicherheitsbeleuchtung folgt in Kürze auf diesem Blog!
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Holger Fild (Dipl.-Ing. Elektrotechnik) ist seit über 26 Jahren engagierter Serviceingenieur bei ETAP Lighting International. Mit seiner umfangreichen Erfahrung in der Sicherheitsbeleuchtung und seiner Leidenschaft für innovative Techniken unterstützt er im Feld mit großer Freude unsere Kunden bei der Bewältigung ihrer täglichen Herausforderungen und ist damit ein kompetenter Ansprechpartner in allen Fragen rund um die ETAP-Licht- und Steuerungstechnik.
Kontakt:
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